SVG-Wiki - Übersicht
Das SVG-Wiki ist ein Wissenspool rund um das Thema Transport & Logistik. Von A wie Abbiegeassistenzsystem bis Z wie Zurrmittel.
BKrFQG-Weiterbildung
Weiterbildungspflicht
Seit dem 10.09.2014 ist für die meisten Lkw-Fahrer die Schlüsselzahl "95" in der Fahrerlaubnis Pflicht. Mit Nachweis regelmäßiger Weiterbildung (sog. Module) in 3 Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren wird die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein eingetragen. Diese Weiterbildungspflicht gem. § 5 Abs. 1 BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen.
Auch Handwerksbetriebe, Garten- und Landschaftsbauer, Baubetriebe sowie andere Branchen sind vom BKrFQG betroffen.
Fristen
Der erste Weiterbildungs-Intervall ist für die meisten Kraftfahrer seit dem 10. September 2014 vorbei, die nächste Deadline ist der 10. September 2019. Dann müssen fast alle Fahrer, die beruflich mit einem LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) fahren, sich die Schlüsselzahl „95“ zum zweiten Mal in die Fahrerlaubnis eintragen lassen. Sie ist der Nachweis über die vom Gesetzgeber mindestens geforderten 35 Stunden Weiterbildung. So bedeutet zum Beispiel der Eintrag "95 (01.09.2019)", dass der Fahrer seine Weiterbildungspflicht bis zu diesem Datum erfüllt hat. Spätestens am 01.09.2019 muss er wieder 35 Stunden nachweisen.
Kenntnisbereiche
Kenntnisbereich 1:
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2
Anwenden der Vorschriften
Kenntnisbereich 3:
Gesundheitsschutz, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik
SVG Weiterbildungen
SVG Weiterbildung | Kenntnisbereich |
SVG Arbeits- und Gesundheitsschutz | 3 |
SVG Pausen mit System. | 2 |
SVG Alles was Recht ist. Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente - Begleitpapiere | 2 + 3 |
SVG Der Fahrer als Imageträger. | 3 |
SVG Ladungssicherung auf Lkw. | 1 |
SVG Transporter und Lkw (bis 7,5t). | 1 + 3 |
SVG Fahrsicherheitstraining (Praxis) Lkw + Bus | 1 + 3 |
SVG Fahrsicherheit und Technik (Theorie). | 1 + 3 |
SVG ÖkoDrive (Lkw + Bus). | 1 + 3 |
SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr. Sichern-bergen-helfen | 3 |
SVG Eco-Training (Praxis). | 1 + 3 |
SVG Seminar für Lohnunternehmen | 1 |
SVG Brandschutz. | 3 |
Geltungsbereich
Betroffen sind in erster Linie Gütertransportunternehmen, aber auch zahlreiche andere Branchen wie zum Beispiel Handwerks- und Baubetriebe, Garten- und Landschaftsbauer oder Möbel- und Getränkefahrer fallen unter die Weiterbildungspflicht. "Es ist ein Irrglaube, dass Handwerker generell vom BKrFQG ausgenommen sind. Sie fallen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unter die Ausnahme gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG. Ob die im Einzelfall zutrifft, muss jeder Fahrer individuell klären", rät Jörg Rehaag, Leiter Weiterbildung bei der SVG-Zentrale in Frankfurt. Der Fachmann empfiehlt, frühzeitig alle Unterlagen zu prüfen, ob und wie viele Seminare fehlen und bis wann die 35 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden müssen. Denn bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5.000 Euro für Fahrer und für Unternehmer, die eine Fahrt anordnen, sogar bis 20.000 Euro. Zudem kann die Strafe bis zwei Jahre nachträglich erhoben werden.
Vorsprung durch Wissen - Qualifizierungsangebote finden Sie im SVG-Seminar-Portal.