Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität in Stuttgart
Beschreibung
Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität
Die E-Rechnungspflicht für inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) gilt auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen, sobald sie Fahrten an Firmenkunden, Krankenkassen oder Vermittlungsplattformen abrechnen. Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Der Infotag Taxi und Mietwagen erklärt die Pflichten an typischen Belegen aus dem Fahrdienstalltag und zeigt einen Fahrplan für die Umstellung. Der zweite Teil behandelt Zuschüsse für Ladeinfrastruktur und die technische Planung von Ladepunkten.
Wer braucht den Infotag Taxi und Mietwagen?
Die E-Rechnungspflicht betrifft jeden Taxi- und Mietwagenbetrieb, der Rechnungen an andere Unternehmen stellt oder von ihnen erhält, etwa von einer Werkstatt. E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Die Pflicht zum Ausstellen greift stufenweise: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, etwa die Taxameter-Quittung bei Barzahlung, sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Rechnungen an Privatkunden (B2C) fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Der Förderteil des Infotags richtet sich an Betriebe, die Ladepunkte auf dem eigenen Betriebshof planen oder ihre Flotte elektrifizieren.
Darum wird es gehen:
Unterschied zwischen strukturierter E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) und unstrukturierter PDF- oder Papierrechnung
Gründe, warum eine einfache PDF-Rechnung im B2B-Geschäft künftig nicht mehr ausreicht
Stufenplan der E-Rechnungspflicht mit Empfangspflicht und Übergangsfristen 2027 und 2028
GoBD-konforme Archivierung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD)
Abgrenzung von B2B-Kunden (Firmenkunden, Krankenkassen, Plattformen wie Uber und FreeNow) zu B2C-Privatfahrten
Beleg-Quiz mit fünf Praxisbelegen: Taxameter-Quittung, Monatsrechnung Firmenkunde, Werkstattrechnung als XRechnung, Krankenfahrt für Privatzahler, Gutschrift eines Fahrtenvermittlers
Drei-Schritte-Fahrplan für den Betrieb: Software prüfen, Steuerberater kontaktieren, Prozesse anpassen
Vorteile einer Mitgliedschaft im Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V. und im Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), etwa Sonderkonditionen beim Tanken und Laden und Preisnachlässe beim Werkstattbesuch
Förderprogramm Charge@BW: wer gefördert wird, was gefördert wird und welche Zuschüsse möglich sind
Ladeinfrastruktur für Taxiunternehmen: Planung, Wahl zwischen Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC), Kriterien für den Betriebshof
Key-Facts
| Kennung | SVGS-7295 |
| Freie Plätze | 35 |
Zeiten
| Datum | 31.10.2026 |
| Dauer | (1 Tag) |
| Beginn | 09:00 |
| Ende | 14:30 |
Preise
Ort
| Format | Präsenz |
| Adresse | Geschäftsstelle Stuttgart,
Hedelfinger Straße 17-25, 70327 Stuttgart |
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