ADR Auffrischungsschulung in Stuttgart
Beschreibung
ADR-Auffrischungsschulung
Die ADR-Auffrischungsschulung ist die Fortbildungsschulung für Inhaber einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung. ADR-Schulungsbescheinigungen gelten fünf Jahre und lassen sich vor Ablauf durch eine Auffrischungsschulung mit Prüfung um weitere fünf Jahre verlängern. Die ADR-Auffrischungsschulung frischt die Kenntnisse zum vorschriftsmäßigen Gefahrguttransport auf und bereitet auf die Prüfung der Industrie- und Handelskammer vor. Mit der bestandenen Prüfung werden alle vorhandenen Bereiche der Bescheinigung verlängert.
Wer braucht die ADR-Auffrischungsschulung?
Die ADR-Auffrischungsschulung brauchen alle Fahrer, die weiterhin kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte fahren und deren ADR-Schulungsbescheinigung demnächst abläuft. Die Verlängerung gilt für die Basisberechtigung ebenso wie für eingetragene Aufbaukurse, etwa Tank.
Maßgeblich ist das Ablaufdatum auf der Bescheinigung. Die Prüfung zur ADR-Auffrischungsschulung muss bestanden sein, bevor dieses Datum erreicht ist.
Diese Inhalte vermittelt die ADR-Auffrischungsschulung
Ein Schwerpunkt der ADR-Auffrischungsschulung sind die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers.
Rolle des Fahrzeugführers vor, während und nach der Gefahrgutfahrt
Neuerungen in den Gefahrgutvorschriften seit der letzten Schulung
Gefährdungspotenzial der verschiedenen Gefahrgüter
Aktualisierte Maßnahmen zur Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs
Sachgerechtes Be- und Entladen von Fahrzeugen und Tanks
Vorschriften für die Durchführung eines Gefahrguttransports
Simulation von Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zur Verlängerung
Voraussetzungen für die Teilnahme
Für die ADR-Auffrischungsschulung ist eine noch gültige ADR-Schulungsbescheinigung Voraussetzung. Zur Prüfung bringen die Teilnehmer ihre bisherige Bescheinigung und ihre ADR-Schulungsbescheingung, Personalausweis und ein biometrisches Passbild mit.
Abschluss, Prüfung und Gültigkeit
Die ADR-Auffrischungsschulung endet mit einer Prüfung der Industrie- und Handelskammer. Nach bestandener Prüfung stellt die IHK eine neue ADR-Schulungsbescheinigung aus.
Die Fortbildung kann bis zu zwölf Monate vor dem Ablaufdatum besucht werden, ohne dass Gültigkeitszeit verloren geht. Die neuen fünf Jahre schließen in diesem Fall an das bisherige Ablaufdatum an. Wer früher als zwölf Monate vor Ablauf prüft, erhält die fünf Jahre ab dem Prüfungsdatum.
ADR-Auffrischungsschulung oder ADR-Basiskurs für Gefahrgutfahrer?
Die ADR-Auffrischungsschulung setzt eine gültige Bescheinigung voraus und verlängert sie. Der ADR-Basiskurs für Gefahrgutfahrer ist der Weg für Erstbewerber und für alle, deren Bescheinigung schon abgelaufen ist. Neue Bereiche wie Tank, Klasse 1 oder Klasse 7 kommen nicht über die Auffrischung, sondern über den jeweiligen ADR-Aufbaukurs hinzu.
Häufige Fragen zur ADR-Auffrischungsschulung
Wann kann ich meinen ADR-Schein frühestens verlängern?
Den ADR-Schein können Sie bis zu zwölf Monate vor dem Ablaufdatum verlängern, ohne Gültigkeit zu verlieren. In diesem Zeitraum bestandene Prüfungen verlängern die Bescheinigung um fünf Jahre ab dem bisherigen Ablaufdatum.
Was passiert, wenn mein ADR-Schein vor der Auffrischung abläuft?
Ist die ADR-Schulungsbescheinigung abgelaufen, ist eine Verlängerung über die ADR-Auffrischungsschulung ausgeschlossen. Nötig sind dann der ADR-Basiskurs und gegebenenfalls die Aufbaukurse mit neuen Prüfungen.
Werden bei der ADR-Auffrischung auch Tank und Klasse 1 verlängert?
Ja, die ADR-Auffrischungsschulung verlängert alle Klassen, die auf der Bescheinigung eingetragen sind. Voraussetzung ist, dass die Prüfung die eingetragenen Bereiche abdeckt.
Ist die ADR-Auffrischungsschulung förderfähig?
Eine Förderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) ist für die ADR-Auffrischungsschulung möglich. Informationen zu den ESF-Bedingungen finden Sie unter svg-sued.de/esf-foerderung.
Muss ich bei der ADR-Auffrischung wieder eine Prüfung ablegen?
Ja, ohne bestandene IHK-Prüfung wird die ADR-Schulungsbescheinigung nicht verlängert. Die reine Teilnahme an der Fortbildung reicht für die Verlängerung nicht aus.
Melden Sie sich über die Terminübersicht zur ADR-Auffrischungsschulung an, am besten mit Blick auf das Ablaufdatum Ihrer Bescheinigung. Rückfragen zur Verlängerung beantwortet das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 325,00 € netto, 325,00 € brutto.
Key-Facts
| Kennung | SVGS-7261 |
| Freie Plätze | 25 |
Zeiten
| Datum | 28.11.2026 – 05.12.2026 |
| Dauer | (2 Tage) |
| Beginn | 08:15 |
| Ende | 13:15 |
Preise
| Netto | 325,00 € |
| Brutto | 325,00 € |
Ort
| Format | Präsenz |
| Adresse | Geschäftsstelle Stuttgart,
Hedelfinger Straße 17-25, 70327 Stuttgart |
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