Wegen akuter Niedrigwasserstände an Flüssen wie dem Rhein und drohender Engpässe in den Lieferketten haben zu den Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Saarland auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen und Thüringen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot partiell und befristet gelockert.Die Regelungen gelten für Güter, die aufgrund niedriger Pegelstände am Rhein derzeit nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraßen transportiert werden können.Regel…
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